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Das Baulandmobilisierungsgesetz - was kommt nun?
21. Mai 2021
In den letzten Monaten sind sowohl Baulandpreise als auch Baupreise teilweise explosionsartig gestiegen. Dieser
Preiswettbewerb hat zu steigenden Miet- und Kaufpreisen geführt.
Das Ergebnis:
Viele Einkommensgruppen haben in etlichen Lagen erhebliche Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Zur Gegensteuerung dieser Entwicklung soll das geplante „Baulandmobilisierungsgesetz“ einen Beitrag leisten,
um einfacher Bauland für Wohnzwecke realisieren bzw. mobilisieren zu können.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die „Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren
Wohnens“ zu unterstützen und hierfür das Bauplanungsrecht zu reformieren und zu verbessern. Hier wird zum
einen angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können, zum anderen sollen die
Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden.
Folgende wesentliche Neuerungen sind im Baugesetzbuch (BauGB) geplant:
•
Einführung eines neuen Bebauungsplantyps (sektoraler Bebauungsplan) für den Wohnungsbau
•
Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterung für das Bauen im Innen- und Außenbereich
•
Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von
Baugeboten und Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden
Durch Ergänzung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll die neue Baugebietskategorie „Dörfliches
Wohngebiet“ eingeführt werden. Des Weiteren ist geplant, die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen von
Maß der baulichen Nutzungen galten, als Orientierungswerte auszugestalten. Dadurch soll eine größere
Flexibilität im Hinblick auf die Bebauungsdichte erreicht werden, vor allem bei der Ausweisung von
Wohngebieten.
Ob das Baulandmobilisierungsgesetz in dieser (oder geänderter) Fassung noch vor der Bundestagswahl im
Herbst 2021 zur Rechtskraft kommt, bleibt abzuwarten.
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