Die Beurteilung einer Immobilie
  ist ein umfassender und komplexer Prozess. Die Zusammenarbeit einzelner erfahrener Spezialisten aus den 
  Fachgebieten Planung, Bauschäden, Statik und Wertermittlung garantiert eine vollständige und sichere Beurteilung 
  und Bewertung. 
  Die zeitnahe Erfassung aller relevanten Faktoren einer Immobilie oder eines Immobilienpaketes stellt eine 
  lückenlose und effektive Bewertung sicher und garantiert die von der Rechtssprechung geforderte und vom 
  Auftraggeber gewünschte Qualität. Die von uns gefertigten Gutachten beinhalten einen kompetenten und 
  lückenlosen Überblick über alle Bereiche der zu beurteilenden Immobilie, detailliert und mit zertifizierten 
  Sachverstand. Wir erstellen Gutachten zur Feststellung von Verkehrs- (Markt-) werten im Sinne des § 194 
  Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beleihungswertermittlungen im Sinne des § 16 Pfandbriefgesetz für:
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  Eigentumswohnungen
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  Ein- und Zweifamilienhäuser
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  Wohn- und Geschäftsgebäude
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  Industrieanlagen
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  und für Gewerbeimmobilien in jeder Größenordnung
  Wozu werden unsere Gutachten gebraucht? Die unter der verantwortungsbewussten Tätigkeit des 
  Sachverständigen erstellten Verkehrswertgutachten finden in vielfältigen und besonderen Anwendungsbereichen 
  Verwendung. Zu den allgemeingültigen Anwendungsbereichen von Verkehrswertgutachten im privaten Bereich 
  zählen insbesondere:
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  Kauf und Verkauf von bebautem oder von unbebautem Grundbesitz
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  Übertragung von Grunstücken in Fällen der Erbregelung oder zur Bestimmung der Höhe von Pflichtanteilen
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  Vermögensfeststellung aus Gründen der Beleihung oder Finanzierung
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  Ermittlung von Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung
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  Bestimmung von Leistungspflichten bei der Begründung von Leibrenten oder Grunddienstbarkeiten
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  Entschädigungsermittlung im Zusammenhang mit Wegerechten, Notwegerechten oder Grenzbebauung
  Aus steuerlichen Gründen bei:
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  Betriebsaufgaben und Überführung von betrieblich genutzten Grundstücken in das priv. Vermögen
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  Festsetzung von Schenkungs- und Erbschaftssteuern
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  Einheitswertermittlung und Wertbestimmung in sonstigen Fällen der Besteuerung
  Im öffentlich-rechtlich oder im gesetzlich geregelten Bereich finden Gutachten regelmäßig Verwendung bei:
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  Zwangsversteigerungen
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  Bodenordnungsverfahren in Umlegungs- oder Sanierungsgebieten
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  Entschädigungsansprüchen aufgrund Enteignung oder enteignungsgleicher Eingriffe im Zusammenhang mit 
  Rechtsverlusten oder Vermögensschäden
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  Anspruchsregelung gemäß den Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes aufgrund 
  Unterhaltsverpflichtungen
  In besonderen Fällen der Wertermittlung haben grundbuchlich verzeichnete Rechte und Lasten unter 
  Berücksichtigung der jeweiligen Anspruchslage wertbeeinflussende Auswirkungen, wie z.B. bei:
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  Wohnungsrechten
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  Niessbrauch
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  Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit Pflegeverpflichten)
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  Grunddienstbarkeiten
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  beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
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  Rentenrechte oder -verpflichtungen
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  Denkmalschutz
 
 
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