Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Kompetenzträger von
Kreditinstituten
Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte - in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater - insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche
Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn
möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen
Regelungen stützen, verlangt werden. Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur
Feststellung von
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Kauf- und Verkaufspreisen
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Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung
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Pflichtanteilansprüchen in Erbfällen
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Grunlagen der Besteuerung in Erb- und Beleihungswerten
ist die Fachkompetenz von zertifizierten Sachverständigen gefragt. Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der
Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich. Hilfe und sachkundige Beratung
ist häufig auch in Fällen der Anwendung des §5 WiStG gefragt. In konkreten Fällen können
Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenden Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im
Sinne des §194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von:
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bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und
Teileigentum) sowie von
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dinglichen Rechten und Belastungen wie z.B. Wohnungsrechten, Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit
Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
Oftmals ist schon eine kurze telefonische Beratung hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme unter
Tel: +49 2191 4605055.
Für unsere zertifizierten Sachverständigen besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO
mit einer Deckungssumme von €1.000.000,-.
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