Informationen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Kompetenzträger von 
  Kreditinstituten
  Die gewissenhafte Aufgabenerfüllung kompetenter Rechtsanwälte - in diesem Sinne auch Wirtschaftsprüfer und 
  Steuerberater - insbesondere in Angelegenheiten des Familien- und Eherechts und eine verantwortliche 
  Beratertätigkeit in Vermögenssachen, greift häufig auf die bewährte Zusammenarbeit mit Fachleuten zurück, wenn 
  möglicherweise Stellungnahmen, die in gutachterlicher Form erstellt worden sind und die sich auf die gesetzlichen 
  Regelungen stützen, verlangt werden. Bei dem Erfordernis der Verkehrswertermittlung von Grundstücken zur 
  Feststellung von
  •
  
  Kauf- und Verkaufspreisen
  •
  
  Zugewinnausgleichsansprüchen bei Ehescheidung
  •
  
  Pflichtanteilansprüchen in Erbfällen
  •
  
  Grunlagen der Besteuerung in Erb- und Beleihungswerten
  ist die Fachkompetenz von zertifizierten Sachverständigen gefragt. Bei Auseinandersetzungen oder in Fällen der 
  Übernahme von Betriebsvermögen sind Schiedsgutachten oftmals zweckdienlich. Hilfe und sachkundige Beratung 
  ist häufig auch in Fällen der Anwendung des §5 WiStG gefragt. In konkreten Fällen können 
  Bewertungssachverständige Rechtsanwälten und beratenden Mandanten mit der Erstellung von Gutachten im 
  Sinne des §194 BauGB Hilfestellung anbieten durch die Wertermittlung von: 
  •
  
  bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (Erbbaurechten, Wohnungs- und 
  Teileigentum) sowie von
  •
  
  dinglichen Rechten und Belastungen wie z.B. Wohnungsrechten, Reallasten (z.B. im Zusammenhang mit 
  Pflegeverpflichtungen), Niessbrauch, Grunddienstbarkeiten oder beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten
  Oftmals ist schon eine kurze telefonische Beratung  hilfreich bei der Lösung aktueller Fragen und Probleme unter 
  Tel: +49 2191 4605055.
  Für unsere zertifizierten Sachverständigen besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der ERGO 
  mit einer Deckungssumme von €1.000.000,-.
 
 
  BERATERINFOS